Die Unfallversicherung wird auch als Kasko für den Körper bezeichnet
Wussten Sie, dass die gesetzliche Unfallversicherung 1887 in Österreich eingeführt wurde? Dies war mit Sicherheit ein Meilenstein des österreichischen Sozialversicherungsrechtes.
Leider deckt die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle welche direkt am Ort der Tätigkeit, also auch am direkten ununterbrochenem Weg von und zur Arbeitsstätte, passieren. Auch zahlt die gesetzliche Unfallversicherung größtenteils nur, wenn zumindestens 20 % dauernde Invalidität gegeben sind. Dies reicht jedoch, bei Verlust der Arbeit und notwendigen Umbauarbeiten, bei weitem nicht mehr aus.
Durch die veränderten Umstände in unserem Arbeitsleben, wie flexible Arbeitszeiten, Homeoffice u.v.m., haben sich die Anforderungen an eine Unfallversicherung geändert. Diese muss flexibel an unser Berufs- und Privatleben angepasst werden, und auch Freizeitrisken wie z.B. Motorradfahren oder Segeln abdecken. Ebenso ist es wichtig eine Invaliditätsleistung schon ab 1 % zu erhalten. Weiters spielen die Unfallkosten eine große Rolle. Eine etwaige Bergung nach einem Berg- oder Autounfall durch einen Hubschrauber muss gedeckt sein. Denn hier ist man sehr rasch im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich.
Unfälle sind im Laufe des Lebens unvermeidlich. In den meisten Fällen sind die Konsequenzen einfach, in manchen Fällen können die Konsequenzen aber eine sehr große Tragweite annehmen. Beispielsweise, wenn Sie im Zuge eines Unfalles einen Teil Ihres Körpers verlieren, den Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit zwingend benötigen. Eine Unfallversicherung nimmt einer solchen Situation die größte Brisanz, indem Sie entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten, mit welcher Sie sich an Ihre neue Situation anpassen können.